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Datenangebot | Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen

Mikrodaten | Metadaten

 

Die jährliche Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen basiert auf den Meldungen der Familiengerichte und differenziert nach Art der Ehescheidung in der Ehesache. Die weitaus größte Zahl der richterlichen Urteile lautet auf Scheidung der Ehe gemäß §§ 1564 ff. BGB. Die beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung, die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung der Ehe, sind aufgrund der sehr geringen Fallzahl nicht im Angebot des Forschungsdatenzentrums (FDZ) der Länder enthalten.

Bei Scheidungsverfahren werden neben dem Inhalt der Entscheidung das Alter und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die Ehedauer sowie die Anzahl der zum Zeitpunkt der Scheidung noch minderjährigen gemeinsamen Kinder erfasst.

Berücksichtigt werden in der Statistik auch Ehescheidungen von Ausländern, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Fälle, in denen deutsche Gerichte Ehescheidungen nach fremdem Recht aussprechen. Unberücksichtigt bleiben Fälle, in denen beide Ehepartner Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.

 

Verfügbare Mikrodaten

Die folgenden Erhebungsjahre dieser Statistik können über die einzelnen Zugangsformen genutzt werden:

 

Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen (EVAS 12631)

 

Erhebungsjahr Form des Datenzugangs
Public-Use-File Scientific-Use-File On-Site-Zugang
(Gastwissenschaftler,
Datenfernverarbeitung)
* Für diese Erhebungsjahre liegen die Einzeldaten nicht für alle 16 Bundesländer vor.
2010 - - verfügbar
2009 - - verfügbar
2008 - - verfügbar*
2007 - - verfügbar
2006 - - verfügbar
2005 - - verfügbar
2004 - - verfügbar
2003 - - verfügbar
2002 - - verfügbar*
2001 - - verfügbar
2000 - - verfügbar
1999 - - verfügbar
1998 - -   verfügbar
1997 - -   verfügbar
1996 - -   verfügbar*
1995 - -   verfügbar*

Stand: 08. Dezember 2011

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Metadaten

Die Metadaten zu den Jahrgängen 1995 bis 2010 sind über das Metadatensystem verfügbar.

 

Rechtsgrundlage:

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